Das Lieferkettengesetz – aktueller Stand 2026
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 2023 für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern, seit 2024 auch ab 1.000 Mitarbeitern. Viele mittelständische Unternehmen unterschätzen, dass sie auch als Zulieferer indirekt betroffen sind: Ihre Großkunden werden Sie zunehmend in die Pflicht nehmen.
Was fordert das LkSG konkret?
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette zu beachten. Das umfasst:
- Risikoanalyse im eigenen Geschäftsbereich und bei direkten Zulieferern
- Präventionsmaßnahmen gegenüber Zulieferern
- Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Verstößen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Jährliche Berichterstattung gegenüber dem BAFA
Die häufigsten Fehler bei der LkSG-Umsetzung
In der Praxis beobachten wir immer wieder dieselben Fehler: Risikoanalysen werden zu oberflächlich durchgeführt, Zulieferer-Fragebögen werden verschickt aber nicht ausgewertet, und die Dokumentation entspricht nicht den BAFA-Anforderungen. Beides kann zu Bußgeldern und Ausschluss von öffentlichen Vergaben führen.
Pragmatischer Ansatz: So gehen Sie es richtig an
Pylonize empfiehlt ein strukturiertes Vorgehen in vier Schritten: Erstanalyse → Risikopriorisierung → Maßnahmenplanung → Berichterstattung. Dabei arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen – ohne unnötige Bürokratie, aber mit der nötigen Tiefe, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Fazit
Das LkSG ist kein bürokratisches Hindernis, sondern eine Chance, Ihre Lieferkette robuster und transparenter zu machen. Pylonize begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Risikoanalyse bis zur BAFA-Berichterstattung.
