Externer Daten­schutz­beauftragter: Wann ist er Pflicht?

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Datenschutzbeauftragter: intern oder extern?

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Ob Sie einen DSB brauchen und ob intern oder extern die bessere Wahl ist – diese Fragen klären wir in diesem Beitrag.

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG ist ein DSB in folgenden Fällen Pflicht:

  • Mindestens 20 Personen sind ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt
  • Das Unternehmen verarbeitet besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten, Biometrie, politische Meinungen etc.)
  • Das Unternehmen führt Datenverarbeitung durch, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung bedarf
  • Bestimmte Behörden und öffentliche Stellen

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Ein externer DSB ist in den meisten Fällen die bessere Wahl:

  • Fachkompetenz: Externe DSB sind auf Datenschutz spezialisiert und immer auf aktuellem Rechtsstand
  • Unabhängigkeit: Keine Interessenskonflikte mit internen Positionen
  • Kosteneffizienz: Kein Vollzeit-Gehalt, keine Aus- und Weiterbildungskosten
  • Haftung: Der externe DSB trägt die Verantwortung für seine Fachexpertise

Was leistet Pylonize als externer Datenschutzbeauftragter?

Als externer DSB übernehmen wir alle gesetzlichen Pflichten: Beratung der Geschäftsführung, Schulung der Mitarbeiter, Überwachung der DSGVO-Konformität, Ansprechpartner für Behörden und Betroffene, VVT-Pflege und Audit-Unterstützung – alles aus einer Hand zu einem transparenten Monatspreis.

Fazit

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen DSB brauchen, prüfen wir das im kostenlosen Erstgespräch. Kontaktieren Sie uns – Ihr Datenschutzbeauftragter ist einen Anruf entfernt.