Datenschutzbeauftragter: intern oder extern?
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Ob Sie einen DSB brauchen und ob intern oder extern die bessere Wahl ist – diese Fragen klären wir in diesem Beitrag.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
Nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG ist ein DSB in folgenden Fällen Pflicht:
- Mindestens 20 Personen sind ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt
- Das Unternehmen verarbeitet besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten, Biometrie, politische Meinungen etc.)
- Das Unternehmen führt Datenverarbeitung durch, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung bedarf
- Bestimmte Behörden und öffentliche Stellen
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Ein externer DSB ist in den meisten Fällen die bessere Wahl:
- Fachkompetenz: Externe DSB sind auf Datenschutz spezialisiert und immer auf aktuellem Rechtsstand
- Unabhängigkeit: Keine Interessenskonflikte mit internen Positionen
- Kosteneffizienz: Kein Vollzeit-Gehalt, keine Aus- und Weiterbildungskosten
- Haftung: Der externe DSB trägt die Verantwortung für seine Fachexpertise
Was leistet Pylonize als externer Datenschutzbeauftragter?
Als externer DSB übernehmen wir alle gesetzlichen Pflichten: Beratung der Geschäftsführung, Schulung der Mitarbeiter, Überwachung der DSGVO-Konformität, Ansprechpartner für Behörden und Betroffene, VVT-Pflege und Audit-Unterstützung – alles aus einer Hand zu einem transparenten Monatspreis.
Fazit
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen DSB brauchen, prüfen wir das im kostenlosen Erstgespräch. Kontaktieren Sie uns – Ihr Datenschutzbeauftragter ist einen Anruf entfernt.
